Leitfaden für Hofbeizstellen

Seit vielen Jahren wird von Seiten der zuständigen Stellen und der Politik darüber nachgedacht, dass FUNGIZIDE Beizmittel (gegen pilzliche Schaderreger, welche am Korn sitzen- und im Boden vorkommen können), sowie INSEKTIZIDE Beizmittel (gegen bestimmte Insekten, die i.d.R. die Keimblätter abfressen und die Pflanze dann abstirbt oder stark geschädigt wird) nur noch an „JKI-gelistete Beizstellen“ verkauft werden dürfen.

 

Fakt ist jedoch, dass sich diese Verbote bis heute (2024) für viele Standard-Getreidebeizungen nicht durchgesetzt haben!

 

Standard-Getreidebeizen können weiterhin eingesetzt werden!

 

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Leitfaden für Hofbeizstellen

Seit vielen Jahren wird von Seiten der zuständigen Stellen und der Politik darüber nachgedacht, dass FUNGIZIDE Beizmittel (gegen pilzliche Schaderreger, welche am Korn sitzen- und im Boden vorkommen können), sowie INSEKTIZIDE Beizmittel (gegen bestimmte Insekten, die i.d.R. die Keimblätter abfressen und die Pflanze dann abstirbt oder stark geschädigt wird) nur noch an „JKI-gelistete Beizstellen“ verkauft werden dürfen.
Fakt ist jedoch, dass sich diese Verbote bis heute (2024) für viele Standard-Getreidebeizungen nicht durchgesetzt haben!

Standard-Getreidebeizen können weiterhin eingesetzt werden!

Standard-Getreidebeizen sind u.a.:
Landor CT / Celest / Rubin Plus / Kinto Plus / Toledo
(alles Fungizide)

Um oben genannte Beizmittel einzusetzen, muss die Beizstelle NICHT beim JKI gelistet sein!

Jeder Maschinenbediener benötigt jedoch den Pflanzenschutz Sachkundenachweis UND die Beizstelle muss den sog. „Beizer-TÜV“ bestanden haben. Hier wird von amtlich anerkannten Prüfern geschaut, ob der Beizer und die Beizstelle ordentliche Arbeit abliefern kann und alles heile ist (ähnlich dem KFZ-TÜV)

JKI-Listung:
Sollen Beizmittel mit der Auflage „NT 699“ eingesetzt werden (Signal 300 / Vibrance Trio / Seedron), so muss die Beizstelle beim JKI gelistet sein.

Die JKI-Listung ist administrativ aufwendig, mit Beiztechnik von Niklas jedoch möglich.

Immer stärker vertretene Mikronährstoffe, Pflanzenhilfsstoffe und/oder Biologische Präparate unterliegen grundsätzlich keinem Anwendungsverbot und können auf jeder TÜV-geprüften Hofbeizstelle verwendet werden.